Tierschutzgesetz TierSchG §1

Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG §1) besagt

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Dumm nur, dass der Mensch selbst dieses TierSchG geschrieben und dabei keinerlei Mühen gescheut hat, zu seinem eigenen fragwürdigen Nutzen festzulegen, was man unter „vernünftiger Grund“ überhaupt verstehen darf. Und so sind in diesem Gesetz an diversen Stellen irgendwelche „Wenn dies, dann doch“-Ausnahmen formuliert – jedoch ganz sicher nicht im Sinne unschuldiger, empfindungsfähiger Lebewesen.

Und obwohl der Mensch das Tierschutzgesetz selbst geschrieben hat, schafft er es trotzdem noch, sich nicht einmal an diese sowieso schon völlig bescheidenen Standards zu halten.

Das TierSchG ist für die Milliarden sogenannter „Nutztiere“ einfach nur Augenwischerei und für den Arsch.

Danke, Rechtssystem!